Mit Verantwortung und Vielfalt: Meine Ausbildung zum Hygienekontrolleur

Jan-Pierre Hempel - Hygienekontrolleur

Nach meiner Arbeit im Corona Team des Landkreises Holzminden habe ich mich auf die Ausbildungsstelle des Hygienekontrolleurs beworben und bin dort seit Dezember 2021 in der Ausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie startet und endet im Dezember. Meine Praxiszeit ist sowohl im Gesundheitsamt wie auch mit mindestens 800 Stunden Praktika in mindestens sechs verschiedenen Bereichen, mit denen wir zusammenarbeiten. Ich war bereits im Frei- und Hallenbad, beim Verbraucherschutz und Veterinäramt, bei der Umwelt- und Naturschutzbehörde (untere Wasserbehörde), im Ordnungsamt des Landkreises sowie der Stadt Holzminden, bei einem regionalen Wasserversorger, im Krankenhaus mit Schwerpunkt Hygiene (von Intensivpatient*innen sowie auch im
OP), beim niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) in Hannover, wo ich eine Woche die verschiedensten Labore (Mikrobiologie, Chemie und sonstige) kennengelernt habe und mitarbeiten durfte, sowie in einem Wasserlabor in unserer Region.

Meinen Unterricht habe ich an der Akademie des öffentlichen Gesundheitswesens (AÖGW) mit Sitz in Düsseldorf. Da wir mittlerweile über 180 Auszubildende bundesweit sind, erfolgt die meiste Zeit meiner Vorlesungen online. Um aber das Netzwerk untereinander herstellen zu können, bietet die Akademie auch Präsenz in verschiedenen Arten und Weisen an. Eine Form davon ist zum Beispiel Workshops, oder aber die Weiterbildungen wie die Desinfektionswoche und Exkursionswoche, wo unter anderem jeden Tag ein Ausflug in Form einer Besichtigung stattfindet. Hierbei
wurde sehr oft Theorie und Praxis miteinander verbunden, sei es bei einer Begehung des Friedhofs sowie des Krematoriums mit Bezug auf den Friedhof, die Hygiene, die Begehung einer Talsperre für Wassergewinnung nach der Trinkwasserverordnung, ein großes Badeparadies, wo wir nach Trinkwasserverordnung sowie Infektionsschutzgesetz für die Einhaltung der Badewasserqualität zuständig sind, einer Kläranlage, dem Hygieneinstitut in Gelsenkirchen und den Landtag in NRW. Zusätzlich zu den voran genannten Punkten muss ich um zu den Abschlussprüfungen zugelassen zu werden einen Probennehmerschein für Trinkwasserproben (eine Woche), sowie den Befähigungsnachweis als staatlich geprüfter Desinfektor (3 Wochen) erfolgreich absolviert haben. Meine Kolleg*innen nehmen mich immer zu Besichtigungen oder Überwachungen mit, wobei ich auch betonen möchte, dass rund 70 % der Tätigkeit als Hygienekontrolleur im Außendienst erfolgt. Ein normales, herkömmliches Tagesgeschäft existiert meiner Ansicht nach nicht. Kein Tag ist vorhersehbar und schon gar nicht an einem Freitag kurz vor Feierabend 😄.

Die Unterstützung, welche ich während meiner Ausbildung von meinen Kolleginnen und der Dienststelle erhalten habe, ist lobenswert. Rückfragen wurden sehr schnell beantwortet und es werden mir viele Freiheiten gegeben. Den Unterschied zwischen Ausbilder und Auszubildenden nehme ich so gut wie nie wahr. Ich werde immer als vollwertiger Kollege respektiert und geschätzt. Bis heute fühle ich mich allen anderen Kolleginnen gleichgestellt. Selbst unschöne Aufgaben, die eine Auszubildender in anderen Unternehmen machen muss, wurden mir nicht zugeteilt. Im Gegenteil die Kolleginnen haben dies selber getan, jedoch habe ich mich dann immer angeboten mit zu helfen. Selbst langjährige Mitarbeiterinnen haben mich nach meiner Sichtweise, meiner Meinung und meinem eventuellen „wie würdest du vorgehen“ gefragt, dies berücksichtigt und auch zu meiner Freude umgesetzt. Hierzu muss ich sagen, dass ich aber immer sehr gut angeleitet wurde und es mich sehr stark geprägt hat, nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Leben bringt mir dies echt viel. Diese Ausbildung hat mir so viel Neues und Tolles gezeigt. Als meine Kolleginnen mir zum Beginn meiner Ausbildung gratuliert haben und gesagt haben, was ich für einen tollen Beruf in Zukunft machen werde, habe ich dies leicht belächelt und gedacht, sie reden nur so vor sich hin, aber ich muss gestehen ich habe mich geirrt und es ist weitaus schöner, als sie es mir hätten beschreiben können. Klar befasse ich mich mit sehr schweren Verordnungen und Gesetzen. Muss auch in naher Zukunft Entscheidungen zum Wohle der Einwohnerinnen treffen, die erhebliche Auswirkungen haben können, aber wie erwähnt, werde ich kontinuierlich gut geschult und permanent auf hohem Niveau weitergebildet. Was ich mir immer wieder vor Augen halte ist, dass eine Handvoll Kolleginnen (und ich in naher Zukunft) für fast 70.000 Einwohnerinnen im Landkreis Holzminden zuständig sind und im Sinne des Infektionsschutzgesetztes und anderen Verordnungen vor Gefahren behütet.

Hierzu zwei Paraphrasen des Infektionsschutzgesetzes:
§ 1 Zweck des Gesetzes. (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
§ 37 Absatz 1 IfSG): „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.”